FitnessKing kündigen – Frist, Form und Pause
Einen FitnessKing-Vertrag kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist. So steht es in den Vertragsbedingungen der FitnessKing GmbH aus Koblenz. Textform genügt, und auf der Website gibt es ein eigenes Kündigungsformular. Entscheidend ist, wann die Kündigung bei der Verwaltung eingeht – nicht, wann du sie abschickst.
Vertrag zuerst prüfen? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Fitnessvertrag prüfenDie Eckdaten aus den FitnessKing-AGB
| Punkt | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erstlaufzeit happyKing | 11 Monate, danach unbefristet | § 5.1 AGB |
| Erstlaufzeit freetasticKing | 1 Monat, danach unbefristet | § 5.1 AGB |
| Kündigung in der Erstlaufzeit | 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit | § 5.1 AGB |
| Kündigung danach | jederzeit mit 1 Monat Frist | § 5.1 AGB |
| Form | Textform, maßgeblich ist der Eingang bei der Verwaltung | § 5.2 AGB |
| Pause ohne wichtigen Grund | auf Antrag einmal im Jahr für einen Monat | § 7.2 AGB |
| Antrag auf Pause | schriftlich, spätestens 30 Tage vorher | § 7.4 AGB |
Laut den Vertragsbedingungen auf fitnessking.de, Stand Oktober 2026. Dein eigener Vertrag geht vor.
Ein Monat Frist – gerechnet ab Eingang
Die FitnessKing-AGB unterscheiden zwei Tarife: happyKing mit einer Erstlaufzeit von 11 Monaten und freetasticKing mit einer Erstlaufzeit von einem Monat. Nach der Erstlaufzeit verlängern sich beide auf unbestimmte Zeit. Innerhalb der Erstlaufzeit kündigst du mit einem Monat Frist zu ihrem Ende, danach jederzeit mit einem Monat Frist.
Für die Rechtzeitigkeit zählt laut § 5.2 der Eingang deiner Kündigung bei der FitnessKing-Verwaltung. Eine Kündigung, die am letzten Tag abgeschickt, aber erst danach gelesen wird, kann deshalb zu spät sein. Plane ein paar Tage Puffer ein.
Wichtig zu wissen: FitnessKing schreibt in den AGB ausdrücklich, dass Mitglieder nicht benachrichtigt werden, wenn eine Kündigung verspätet oder unwirksam ist. Du erfährst es also unter Umständen erst an der nächsten Abbuchung. Umso wichtiger ist ein Nachweis über den Eingang.
Online-Formular, E-Mail oder Brief
Auf fitnessking.de führt der Link „Vertrag hier kündigen" zu einem Kündigungsformular. Dort gibst du Name, E-Mail und Geburtsdatum an und wählst, ob du fristgerecht oder außerordentlich kündigst. Nach dem Absenden kündigt FitnessKing eine Bestätigung per E-Mail an.
Weil Textform genügt, ist auch eine E-Mail an service@fitnessking.de wirksam. Wer einen Brief schickt, adressiert ihn an die FitnessKing GmbH, Am Berg 3, 56070 Koblenz – so steht es im Impressum. Ältere Ratgeber im Netz nennen teils eine andere Anschrift in Koblenz; verlass dich auf das aktuelle Impressum.
Eine Kopie deiner Kündigung schickt FitnessKing laut § 5.4 nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur per E-Mail. Bitte in deiner Kündigung deshalb ausdrücklich um eine Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.
Pause statt Kündigung: die Regeln
Aus wichtigem Grund kann der Vertrag unterbrochen werden, etwa bei einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Schwangerschaft. Dafür brauchst du ein ärztliches Attest. Urlaub ist ausdrücklich kein wichtiger Grund. Ohne wichtigen Grund kann FitnessKing auf schriftlichen Antrag einmal im Kalenderjahr eine Pause von einem Monat am Stück gewähren.
Eine Pause ist nur für ganze Monate ab dem Monatsersten möglich und muss spätestens 30 Tage vorher schriftlich beantragt werden. Nach einer Kündigung oder während eines Zahlungsrückstands geht sie nicht mehr. Und wie bei den meisten Ketten verlängert sich die Vertragslaufzeit um die pausierte Zeit.
Außerordentlich kündigen bei FitnessKing
Aus wichtigem Grund kannst du laut § 5.5 sofort kündigen. Bei einer Erkrankung verlangt FitnessKing ein ärztliches Attest mit Diagnose und behält sich eine Prüfung vor. Eine Krankheit, die schon vor Vertragsschluss bestand oder dir bekannt war, ist nach den AGB kein Kündigungsgrund.
Einen Umzug regeln die FitnessKing-AGB nicht als Kündigungsgrund. Nach der Rechtsprechung ist er bei Fitnessverträgen auch in aller Regel keiner. Verlegt das Studio seinen Standort um höchstens zehn Kilometer, berechtigt das laut § 5.9 ausdrücklich nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Gebühren, die beim Ausstieg anfallen können
Die AGB nennen einige Gebühren, die gerade am Vertragsende relevant werden: 5 Euro für die erste Mahnung und 10 Euro für jede weitere, die Kosten einer Rücklastschrift, wenn du sie zu vertreten hast, und 10 Euro pro Zahlung, wenn du nicht per Lastschrift zahlst. Wer nach der Kündigung einfach die Lastschrift widerruft, obwohl der Vertrag noch läuft, zahlt also oft mehr als den offenen Beitrag.
So kündigst du bei FitnessKing
- 1Tarif und Erstlaufzeit nachsehenhappyKing läuft zunächst 11 Monate, freetasticKing einen Monat. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
- 2Termin mit Puffer bestimmenMaßgeblich ist der Eingang bei der Verwaltung. Kündige nicht erst am letzten Tag, sondern mit einigen Tagen Vorlauf.
- 3Über das Online-Formular oder per E-Mail kündigenFormular über „Vertrag hier kündigen" auf fitnessking.de oder E-Mail an service@fitnessking.de. Bitte ausdrücklich um eine Bestätigung mit Enddatum.
- 4Bestätigung sichernFitnessKing meldet sich nicht von selbst, wenn eine Kündigung zu spät oder unwirksam war. Kommt keine Bestätigung, frag vor Fristablauf nach.