Ratgeber · Freizeit

FitnessKing kündigen – Frist, Form und Pause

Von Fabian LehmannAktualisiert am 24. Oktober 2026

Einen FitnessKing-Vertrag kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist. So steht es in den Vertragsbedingungen der FitnessKing GmbH aus Koblenz. Textform genügt, und auf der Website gibt es ein eigenes Kündigungsformular. Entscheidend ist, wann die Kündigung bei der Verwaltung eingeht – nicht, wann du sie abschickst.

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Die Eckdaten aus den FitnessKing-AGB

PunktRegelFundstelle
Erstlaufzeit happyKing11 Monate, danach unbefristet§ 5.1 AGB
Erstlaufzeit freetasticKing1 Monat, danach unbefristet§ 5.1 AGB
Kündigung in der Erstlaufzeit1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit§ 5.1 AGB
Kündigung danachjederzeit mit 1 Monat Frist§ 5.1 AGB
FormTextform, maßgeblich ist der Eingang bei der Verwaltung§ 5.2 AGB
Pause ohne wichtigen Grundauf Antrag einmal im Jahr für einen Monat§ 7.2 AGB
Antrag auf Pauseschriftlich, spätestens 30 Tage vorher§ 7.4 AGB

Laut den Vertragsbedingungen auf fitnessking.de, Stand Oktober 2026. Dein eigener Vertrag geht vor.

Ein Monat Frist – gerechnet ab Eingang

Die FitnessKing-AGB unterscheiden zwei Tarife: happyKing mit einer Erstlaufzeit von 11 Monaten und freetasticKing mit einer Erstlaufzeit von einem Monat. Nach der Erstlaufzeit verlängern sich beide auf unbestimmte Zeit. Innerhalb der Erstlaufzeit kündigst du mit einem Monat Frist zu ihrem Ende, danach jederzeit mit einem Monat Frist.

Für die Rechtzeitigkeit zählt laut § 5.2 der Eingang deiner Kündigung bei der FitnessKing-Verwaltung. Eine Kündigung, die am letzten Tag abgeschickt, aber erst danach gelesen wird, kann deshalb zu spät sein. Plane ein paar Tage Puffer ein.

Wichtig zu wissen: FitnessKing schreibt in den AGB ausdrücklich, dass Mitglieder nicht benachrichtigt werden, wenn eine Kündigung verspätet oder unwirksam ist. Du erfährst es also unter Umständen erst an der nächsten Abbuchung. Umso wichtiger ist ein Nachweis über den Eingang.

Online-Formular, E-Mail oder Brief

Auf fitnessking.de führt der Link „Vertrag hier kündigen" zu einem Kündigungsformular. Dort gibst du Name, E-Mail und Geburtsdatum an und wählst, ob du fristgerecht oder außerordentlich kündigst. Nach dem Absenden kündigt FitnessKing eine Bestätigung per E-Mail an.

Weil Textform genügt, ist auch eine E-Mail an service@fitnessking.de wirksam. Wer einen Brief schickt, adressiert ihn an die FitnessKing GmbH, Am Berg 3, 56070 Koblenz – so steht es im Impressum. Ältere Ratgeber im Netz nennen teils eine andere Anschrift in Koblenz; verlass dich auf das aktuelle Impressum.

Eine Kopie deiner Kündigung schickt FitnessKing laut § 5.4 nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur per E-Mail. Bitte in deiner Kündigung deshalb ausdrücklich um eine Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.

Pause statt Kündigung: die Regeln

Aus wichtigem Grund kann der Vertrag unterbrochen werden, etwa bei einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Schwangerschaft. Dafür brauchst du ein ärztliches Attest. Urlaub ist ausdrücklich kein wichtiger Grund. Ohne wichtigen Grund kann FitnessKing auf schriftlichen Antrag einmal im Kalenderjahr eine Pause von einem Monat am Stück gewähren.

Eine Pause ist nur für ganze Monate ab dem Monatsersten möglich und muss spätestens 30 Tage vorher schriftlich beantragt werden. Nach einer Kündigung oder während eines Zahlungsrückstands geht sie nicht mehr. Und wie bei den meisten Ketten verlängert sich die Vertragslaufzeit um die pausierte Zeit.

Außerordentlich kündigen bei FitnessKing

Aus wichtigem Grund kannst du laut § 5.5 sofort kündigen. Bei einer Erkrankung verlangt FitnessKing ein ärztliches Attest mit Diagnose und behält sich eine Prüfung vor. Eine Krankheit, die schon vor Vertragsschluss bestand oder dir bekannt war, ist nach den AGB kein Kündigungsgrund.

Einen Umzug regeln die FitnessKing-AGB nicht als Kündigungsgrund. Nach der Rechtsprechung ist er bei Fitnessverträgen auch in aller Regel keiner. Verlegt das Studio seinen Standort um höchstens zehn Kilometer, berechtigt das laut § 5.9 ausdrücklich nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Gebühren, die beim Ausstieg anfallen können

Die AGB nennen einige Gebühren, die gerade am Vertragsende relevant werden: 5 Euro für die erste Mahnung und 10 Euro für jede weitere, die Kosten einer Rücklastschrift, wenn du sie zu vertreten hast, und 10 Euro pro Zahlung, wenn du nicht per Lastschrift zahlst. Wer nach der Kündigung einfach die Lastschrift widerruft, obwohl der Vertrag noch läuft, zahlt also oft mehr als den offenen Beitrag.

So kündigst du bei FitnessKing

  1. 1
    Tarif und Erstlaufzeit nachsehen
    happyKing läuft zunächst 11 Monate, freetasticKing einen Monat. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
  2. 2
    Termin mit Puffer bestimmen
    Maßgeblich ist der Eingang bei der Verwaltung. Kündige nicht erst am letzten Tag, sondern mit einigen Tagen Vorlauf.
  3. 3
    Über das Online-Formular oder per E-Mail kündigen
    Formular über „Vertrag hier kündigen" auf fitnessking.de oder E-Mail an service@fitnessking.de. Bitte ausdrücklich um eine Bestätigung mit Enddatum.
  4. 4
    Bestätigung sichern
    FitnessKing meldet sich nicht von selbst, wenn eine Kündigung zu spät oder unwirksam war. Kommt keine Bestätigung, frag vor Fristablauf nach.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei FitnessKing?

Ein Monat. Innerhalb der Erstlaufzeit kündigst du zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist. Die Erstlaufzeit beträgt beim Tarif happyKing 11 Monate, bei freetasticKing einen Monat.

Kann ich FitnessKing online kündigen?

Ja. Auf fitnessking.de führt der Link „Vertrag hier kündigen" zu einem Kündigungsformular. Weil Textform genügt, ist auch eine E-Mail an service@fitnessking.de wirksam.

An welche Adresse schicke ich die Kündigung?

Laut Impressum an die FitnessKing GmbH, Am Berg 3, 56070 Koblenz, oder per E-Mail an service@fitnessking.de. Manche Ratgeber nennen noch eine ältere Anschrift.

Bekomme ich eine Kündigungsbestätigung?

Nach dem Online-Formular kündigt FitnessKing eine Bestätigung per E-Mail an. Eine Kopie der Kündigungserklärung gibt es laut AGB nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur per E-Mail – bitte deshalb in der Kündigung um eine Bestätigung mit Enddatum.

Kann ich meinen FitnessKing-Vertrag pausieren?

Aus wichtigem Grund wie einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Schwangerschaft, mit Attest. Ohne wichtigen Grund auf schriftlichen Antrag einmal im Jahr für einen Monat. Der Antrag muss spätestens 30 Tage vorher eingehen, und die Laufzeit verlängert sich um die Pause.

Kann ich wegen Krankheit sofort kündigen?

Mit einem ärztlichen Attest samt Diagnose kann eine Erkrankung ein wichtiger Grund sein. Bestand die Krankheit schon vor Vertragsschluss oder war sie dir bekannt, ist sie nach den FitnessKing-AGB kein Kündigungsgrund.

Ist SmartVertragsCheck ein Angebot von FitnessKing?

SmartVertragsCheck ist ein unabhängiger Dienst und steht in keiner Verbindung zu dem genannten Anbieter. Die Angaben stammen aus dessen öffentlich abrufbaren Vertragsbedingungen und Hilfeseiten (Stand Oktober 2026). Maßgeblich ist immer dein eigener Vertrag — vor allem das Deckblatt, auf dem Laufzeit, Frist und Sonderregeln stehen.

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Regeln verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Fristen und Bedingungen stehen in deinem Vertrag – im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.

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