Handyvertrag kündigen – Frist, Ablauf und Sonderkündigung
Läuft dein Handyvertrag seit dem 1. Dezember 2021, kannst du ihn nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Er verlängert sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Entscheidend ist dieses Datum, nicht der oft genannte 1. März 2022 — für Mobilfunk gilt das Telekommunikationsgesetz, nicht die allgemeine Regel für Verbraucherverträge.
Vertrag zuerst prüfen? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Handyvertrag prüfenFristen und Sonderfälle im Mobilfunk
| Situation | Frist | Worauf es ankommt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | höchstens 24 Monate | Der Anbieter muss dir vor Vertragsschluss zusätzlich einen Tarif mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. | § 56 Abs. 1 TKG |
| Nach Ablauf der Mindestlaufzeit | 1 Monat | Der Vertrag läuft unbefristet weiter und ist ab dann jederzeit kündbar — keine automatische Verlängerung um ein Jahr mehr. | § 56 Abs. 3 TKG |
| Kündigung zum Laufzeitende | wie im Vertrag | Meist ein bis drei Monate. Die Frist steht in den AGB unter „Laufzeit und Kündigung". | Vertrag i. V. m. § 56 TKG |
| Altvertrag von vor dem 1.12.2021 | bis zu 12 Monate Verlängerung | Verpasst du die Frist, kann sich der Vertrag noch einmal um bis zu ein Jahr verlängern. Danach greift die neue Regel. | Übergang zum TKG 2021 |
| Einseitige Vertragsänderung | außerordentlich | Ändert der Anbieter die Bedingungen einseitig, kannst du ohne Einhaltung einer Frist kündigen. | § 57 Abs. 1 TKG |
| Dauerhaft zu langsames Internet | Minderung oder Kündigung | Nur mit Nachweis über das Messverfahren der Bundesnetzagentur. Eine gefühlte Langsamkeit reicht nicht. | § 57 Abs. 4 TKG |
| Umzug | 1 Monat | Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefern kann. Sonst läuft der Vertrag unverändert weiter. | § 60 TKG |
| Ausfall oder Störung | Entschädigung, keine Kündigung | Ab dem dritten Tag 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent. | § 58 TKG |
| Online geschlossen, kein Kündigungsbutton | jederzeit fristlos | Fehlt der Button, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen. | § 312k Abs. 6 BGB |
| Form der Kündigung | Textform genügt | Eine E-Mail reicht. Der Anbieter darf für die Kündigung keine strengere Form als Textform verlangen. | § 309 Nr. 13 BGB |
Gilt für Verbraucherverträge über Telekommunikationsdienste in Deutschland. Für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, gilt bis zum Ende der Mindestlaufzeit noch die alte Rechtslage.
Der 1. Dezember 2021 entscheidet, nicht der 1. März 2022
Für Handyverträge gilt das Telekommunikationsgesetz, und dessen neue Fassung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Wurde dein Vertrag danach geschlossen oder verlängert, greift die günstige Regel: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat kündbar.
Der oft genannte 1. März 2022 gehört zum Gesetz für faire Verbraucherverträge, das allgemeine Verbraucherverträge betrifft — Fitnessstudio, Zeitschriftenabo und Ähnliches. Für Mobilfunk ist das Telekommunikationsgesetz die speziellere Regelung und damit maßgeblich. Wer mit dem falschen Datum rechnet, verschätzt sich bei Verträgen aus dem Winter 2021/22 um eine ganze Vertragsverlängerung.
Ebenfalls seit dieser Reform: Der Anbieter muss dir vor Vertragsschluss auch einen Tarif mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Er darf teurer sein als der 24-Monats-Tarif, aber es muss ihn geben. Danach fragen lohnt sich, wenn du dich nicht zwei Jahre binden willst.
Sonderkündigung: Was wirklich geht — und was nicht
Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, etwa den Preis, kannst du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Ankündigung muss dich vorher erreichen; prüfe darin den genannten Stichtag, denn ab dem Wirksamwerden der Änderung ist das Fenster zu.
Bei dauerhaft zu langsamem Internet gibt dir das Gesetz ein Minderungs- und Kündigungsrecht — aber nur mit Nachweis. Dafür gibt es das Messverfahren der Bundesnetzagentur mit einer eigenen Desktop-App; die Messung muss an mehreren Tagen erfolgen und dokumentiert sein. Ein einzelner Speedtest im Browser genügt nicht.
Ein Umzug beendet den Vertrag dagegen nicht automatisch. Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnsitz weiter erbringen, und zwar mit unveränderter Laufzeit. Erst wenn er dort gar nicht liefern kann, darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Bei Mobilfunk ist dieser Fall selten, weil das Netz meist bundesweit verfügbar ist.
Zwei Irrtümer: die Störung und die Rufnummer
Eine Störung berechtigt nicht zur Kündigung. Das Gesetz gibt dir bei einem vollständigen Ausfall einen Entschädigungsanspruch — ab dem dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent, je nachdem was höher ist. Ein Kündigungsrecht folgt daraus nicht; dafür brauchst du die nachgewiesene dauerhafte Minderleistung.
Der zweite Irrtum betrifft die Rufnummer: Viele kündigen zuerst und kümmern sich danach um die Portierung. Besser andersherum. Beantrage die Mitnahme beim neuen Anbieter, solange der alte Vertrag noch läuft — die Nummer wird zum Wechselzeitpunkt übernommen. Die Mitnahme ist kostenlos, und der Wechsel darf nicht zu einer längeren Unterbrechung deines Anschlusses führen.
Und noch ein praktischer Punkt zur Form: Der Anbieter darf für die Kündigung keine strengere Form als Textform verlangen. Eine E-Mail genügt also. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss es zusätzlich einen Kündigungsbutton geben — fehlt er, kannst du jederzeit fristlos kündigen.
So kündigst du in vier Schritten
- 1Vertragsdatum und Laufzeit prüfenVor oder nach dem 1. Dezember 2021 geschlossen? Wann endet die Mindestlaufzeit? Beides steht in den AGB unter „Laufzeit und Kündigung" — der Handyvertrag-Check liest es mit Seitenangabe aus.
- 2Kündigungstermin festlegenNach der Mindestlaufzeit reicht ein Monat. Läuft die Mindestlaufzeit noch, kündige zum Laufzeitende und rechne die im Vertrag genannte Frist zurück. Plane Puffer für den Zugang ein.
- 3Kündigung in Textform sendenE-Mail genügt. Nenne Name, Kundennummer, Rufnummer und den gewünschten Termin. Formuliere hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Eine Begründung brauchst du nicht. Wurde der Vertrag online geschlossen, nutze den Kündigungsbutton — er erzeugt eine Bestätigung.
- 4Rufnummer mitnehmen und Bestätigung sichernBeauftrage die Portierung beim neuen Anbieter, bevor der alte Vertrag endet. Lass dir das Vertragsende schriftlich bestätigen und prüfe die Schlussrechnung auf Restforderungen.