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Handyvertrag kündigen – Frist, Ablauf und Sonderkündigung

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ist das Kündigen von Handyverträgen deutlich einfacher geworden. Hier erfährst du, welche Kündigungsfrist heute gilt, wie du richtig kündigst und wann du sogar außerordentlich rauskommst – ohne juristisches Kauderwelsch.

Vertrag zuerst prüfen? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Handyvertrag prüfen

Welche Kündigungsfrist gilt für Handyverträge?

Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen oder verlängert wurden, gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten verlängert sich dein Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Stattdessen läuft er unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar.

Während der Mindestlaufzeit selbst kannst du in der Regel zum Ende der Laufzeit kündigen – die genaue Frist steht in deinem Vertrag, meist ein bis drei Monate vor Ablauf. Verpasst du sie bei einem Altvertrag von vor März 2022, kann sich der Vertrag noch um bis zu ein Jahr verlängern.

Sonderkündigungsrecht: Wann du sofort rauskommst

Unabhängig von der Laufzeit hast du in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht: bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter, bei dauerhaft deutlich zu langsamem Internet (Minderleistung, die du per Messprotokoll belegen kannst) oder bei einem Umzug, an dem der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

Bei einer Preiserhöhung kannst du meist innerhalb weniger Wochen ab Ankündigung außerordentlich kündigen. Prüfe die Ankündigung deines Anbieters genau – dort steht die Frist für die Sonderkündigung.

Anbieterwechsel: Rufnummer mitnehmen

Deine Handynummer kannst du beim Wechsel kostenlos mitnehmen. Beantrage die Portierung idealerweise direkt beim neuen Anbieter, bevor der alte Vertrag endet. Kündige nicht zu früh und ohne Anschlussvertrag, wenn du die Nummer behalten willst – sonst droht eine Lücke.

In 4 Schritten kündigen

  1. 1
    Vertrag & Frist prüfen
    Schau in deinen Vertrag: Wann endet die Mindestlaufzeit, welche Kündigungsfrist gilt? Unser Handyvertrag-Check liest beides mit Seitenangabe aus.
  2. 2
    Kündigung schreiben
    Schriftlich per E-Mail oder Brief mit Name, Kundennummer, Rufnummer und gewünschtem Kündigungstermin. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig.
  3. 3
    Fristgerecht absenden
    Sende die Kündigung so, dass sie vor Fristablauf ankommt. Lass dir den Eingang bestätigen – bei Brief per Einschreiben.
  4. 4
    Rufnummer portieren
    Willst du die Nummer behalten, beantrage die Portierung beim neuen Anbieter, bevor der alte Vertrag ausläuft.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Handyverträgen?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind seit März 2022 geschlossene Verträge mit einem Monat Frist jederzeit kündbar. Innerhalb der Mindestlaufzeit gilt die im Vertrag genannte Frist zum Laufzeitende, meist ein bis drei Monate.

Kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?

Ordentlich nur zum Ende der Mindestlaufzeit. Außerordentlich kannst du bei Preiserhöhung, dauerhafter Minderleistung des Internets oder Umzug ohne Versorgung sofort kündigen.

Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?

Text­form genügt – eine E-Mail reicht in der Regel aus. Ein unterschriebener Brief per Einschreiben ist die sicherste Variante mit Nachweis.

Verlängert sich mein Handyvertrag automatisch?

Bei Verträgen ab März 2022 nicht mehr um ein Jahr: Nach der Mindestlaufzeit läuft er unbefristet weiter und ist monatlich kündbar. Ältere Verträge können sich noch um bis zu zwölf Monate verlängern.

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Regeln verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Fristen und Bedingungen stehen in deinem Vertrag – im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.

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