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Ratgeber · Fristen

Kündigungsfristen nach Vertragsart – die Tabelle

Aktualisiert am 30. Juli 2026

Die meisten Verbraucherverträge lassen sich heute mit einem Monat Frist kündigen. Das gilt für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden – seit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge" darf eine Kündigungsfrist in AGB höchstens einen Monat betragen, sowohl zum Ende der Laufzeit als auch danach. Drei große Ausnahmen halten längere Fristen: Wohnungsmiete (drei Monate), Arbeitsvertrag (vier Wochen zum 15. oder Monatsende) und Versicherungen (bis zu drei Monate). Die Tabelle zeigt alle gängigen Vertragsarten mit Frist und Paragraf.

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Kündigungsfristen nach Vertragsart

VertragsartÜbliche LaufzeitKündigungsfristGrundlage
Handyvertrag / Mobilfunkmax. 24 Monate; ein 12-Monats-Tarif muss angeboten werden1 Monat zum Laufzeitende, danach jederzeit mit 1 Monat§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB
Internet / DSL / Festnetzmax. 24 Monate1 Monat zum Laufzeitende, danach jederzeit mit 1 Monat. Beim Umzug Sonderkündigung, wenn der Anbieter dort nicht liefern kann§ 56 TKG
Fitnessstudiomax. 24 Monate Erstlaufzeit1 Monat (Vertrag ab 1.3.2022), danach jederzeit mit 1 Monat. Altverträge: bis zu 3 Monate§ 309 Nr. 9 BGB
Streaming / Online-Abomonatlich oder bis 24 Monate1 Monat; online geschlossene Abos brauchen einen Kündigungsbutton§ 309 Nr. 9, § 312k BGB
Strom / Gas – Grundversorgungunbefristet2 Wochen§ 20 StromGVV / GasGVV
Strom / Gas – Sondervertragoft 12 Monate1 Monat zum Laufzeitende. Bei Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht§ 309 Nr. 9 BGB, EnWG
Sachversicherung (Hausrat, Haftpflicht)1 Jahr, verlängert sich jährlichmeist 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres; zulässig ist zwischen 1 und 3 Monaten§ 11 VVG
Kfz-Versicherung1 Versicherungsjahr, meist Kalenderjahr1 Monat zum Ablauf – bei Kalenderjahr-Verträgen also bis zum 30. November§ 11 VVG + Vertrag
Wohnungsmiete – Mieter kündigtunbefristet3 Monate: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats§ 573c BGB
Wohnungsmiete – Vermieter kündigtunbefristet3 Monate, nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 Monate – und nur mit berechtigtem Interesse§ 573c, § 573 BGB
Arbeitsvertrag – Arbeitnehmer kündigtunbefristet4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; in der Probezeit 2 Wochen§ 622 BGB
Kfz-Leasing24–48 Monate festkeine ordentliche Kündigung – die Laufzeit ist fest. Nur außerordentlich bei wichtigem GrundVertrag

Fristen für Verbraucherverträge in Deutschland. Bei Verträgen von vor dem 1. März 2022 gilt teils noch die alte Rechtslage mit bis zu drei Monaten.

Die wichtigste Zahl steht nicht in der Tabelle: dein Vertragsdatum

Am 1. März 2022 trat das „Gesetz für faire Verbraucherverträge" in Kraft und hat die Kündigungsfristen in AGB gekappt. Seitdem ist eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung nur wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und du ihn jederzeit mit höchstens einem Monat kündigen kannst. Auch für die Kündigung zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit darf nur ein Monat verlangt werden.

Entscheidend ist, wann der Vertrag entstanden ist – nicht, wann du kündigst. Für Verträge von vor dem 1. März 2022 gilt weiter die alte Rechtslage: dort sind Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten und eine Verlängerung um ein ganzes Jahr möglich. Wer einen alten Fitnessvertrag hat, der sich seit Jahren automatisch verlängert, rechnet also mit anderen Zahlen als jemand, der 2024 abgeschlossen hat.

Für Telefon, Handy und Internet gilt ein eigenes Datum: dort greifen die neuen Regeln schon seit dem 1. Dezember 2021 über § 56 TKG. Ein automatisch verlängerter Mobilfunk- oder DSL-Vertrag ist seitdem jederzeit mit einem Monat kündbar.

Warum der 3. Werktag im Mietrecht so oft schiefgeht

Bei der Wohnungsmiete ist die Frist nicht einfach „drei Monate ab heute". § 573c BGB verlangt, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter ankommt – dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer am 5. März kündigt, kommt nicht zum 31. Mai heraus, sondern erst zum 30. Juni.

Der zweite Stolperstein ist derselbe bei allen Verträgen: es zählt der Zugang, nicht das Absenden. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger angekommen ist. Der Poststempel hilft nicht, wenn der Brief zwei Tage zu spät im Briefkasten liegt. Bei knappen Fristen deshalb lieber Einwurf-Einschreiben oder – wo erlaubt – den Kündigungsbutton auf der Website nutzen, der eine Bestätigung erzeugt.

Sonderkündigungsrechte: raus, obwohl die Frist vorbei ist

Neben der normalen Frist gibt es Anlässe, die dir ein zusätzliches Kündigungsrecht geben – unabhängig davon, wie lange der Vertrag noch läuft. Am bekanntesten ist die Preiserhöhung: erhöht ein Strom- oder Gasanbieter den Preis, darfst du kündigen. Dasselbe gilt bei Versicherungen, wenn der Beitrag steigt, ohne dass die Leistung mitwächst.

Weitere Fälle: beim Umzug, wenn der Internetanbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Bei dauerhaft zu langsamem Internet, das deutlich unter den vertraglich zugesagten Werten liegt. Und bei allen online oder telefonisch geschlossenen Verträgen das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 355 BGB – das ist kein Kündigungsrecht, sondern hebt den Vertrag ganz auf.

Verpasst du die Frist bei einem neueren Vertrag, ist der Schaden überschaubar: er läuft auf unbestimmte Zeit weiter und du kommst mit einem Monat heraus. Teuer wird es nur bei Altverträgen, die sich noch um ein Jahr verlängern.

So findest du deine eigene Frist in vier Schritten

  1. 1
    Vertragsdatum suchen
    Vor oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen? Bei Handy und Internet: vor oder nach dem 1. Dezember 2021? Das entscheidet, welche Regeln gelten.
  2. 2
    Laufzeit und Verlängerung im Vertrag nachlesen
    Die Klausel steht meist unter „Laufzeit und Kündigung" in den AGB. Wichtig ist, ob sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder um eine feste Zeit verlängert.
  3. 3
    Frist rückwärts vom Enddatum rechnen
    Vom Vertragsende die Frist abziehen – und daran denken, dass die Kündigung an diesem Tag beim Anbieter sein muss, nicht bei der Post.
  4. 4
    Schriftlich kündigen und Zugang sichern
    Einwurf-Einschreiben oder Kündigungsbutton mit Bestätigung. Kopie und Sendungsnachweis aufbewahren, bis die Bestätigung des Anbieters da ist.

Häufige Fragen

Gilt die Ein-Monats-Frist für alle meine Verträge?

Für Verbraucherverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, ja – bei Handy und Internet schon ab dem 1. Dezember 2021. Ausgenommen sind Wohnungsmiete, Arbeitsvertrag und Versicherungen: die haben eigene gesetzliche Fristen, die in der Tabelle stehen.

Im Vertrag steht eine längere Frist. Was gilt dann?

Bei einem Verbrauchervertrag ab dem 1. März 2022 ist eine AGB-Klausel mit mehr als einem Monat unwirksam – dann gilt der Monat, nicht die Klausel. Bei älteren Verträgen kann die längere Frist dagegen wirksam sein. Im Zweifel lohnt der Gang zur Verbraucherzentrale.

Zählt der Tag, an dem ich die Kündigung abschicke?

Nein. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt. Bei knappen Fristen zählt also der Zugang, nicht der Poststempel – deshalb Einwurf-Einschreiben oder ein Weg mit Bestätigung.

Kann ich per E-Mail kündigen?

In der Regel ja, Textform genügt bei den meisten Verträgen. Ausnahme ist die Wohnungsmiete: dort schreibt das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor. Bei online geschlossenen Abos muss es zusätzlich einen Kündigungsbutton auf der Website geben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und du kannst jederzeit mit einem Monat kündigen. Bei Altverträgen kann sich die Laufzeit dagegen um bis zu ein Jahr verlängern – dort ist die Frist wirklich kritisch.

Gilt die Tabelle auch für Verträge, die ich als Unternehmen abschließe?

Nur teilweise. Die Ein-Monats-Grenze aus § 309 BGB schützt Verbraucher – im Geschäftsverkehr sind längere Laufzeiten und Fristen zulässig. Mietrecht und Arbeitsrecht gelten unabhängig davon. Als Unternehmen zählt also vor allem, was im Vertrag steht.

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Regeln verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Fristen und Bedingungen stehen in deinem Vertrag – im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.

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