ContractLife
Ratgeber

Versicherung kündigen – Fristen und Sonderkündigungsrecht

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Ob Haftpflicht, Hausrat oder KFZ: Versicherungen verlängern sich fast immer automatisch um ein Jahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Hier erfährst du die üblichen Fristen, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie du beim Wechsel keine Deckungslücke riskierst.

Vertrag zuerst prüfen? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Versicherung prüfen

Die üblichen Kündigungsfristen

Die meisten Sach- und Haftpflichtversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigst. Das genaue Datum hängt vom Versicherungsbeginn ab – nicht vom Kalenderjahr.

Bei der KFZ-Versicherung ist der Stichtag meist der 30. November für einen Wechsel zum Jahreswechsel, mit einem Monat Kündigungsfrist. Verträge mit mehrjähriger Laufzeit kannst du in der Regel erstmals zum Ende des dritten Jahres kündigen.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Unabhängig von der ordentlichen Frist hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht: bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem Schadensfall (unabhängig davon, ob die Versicherung zahlt) und bei der KFZ-Versicherung zusätzlich beim Verkauf oder Halterwechsel des Fahrzeugs.

Bei einer Beitragserhöhung kannst du meist innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen – prüfe das Schreiben deines Versicherers genau, dort steht die Frist. Nach einem Schaden gilt die Sonderkündigung oft nur wenige Wochen.

Wechseln ohne Deckungslücke

Kündige eine Versicherung erst, wenn der Nachfolgevertrag steht – gerade bei Pflichtversicherungen wie der KFZ-Haftpflicht. Achte darauf, dass der neue Schutz nahtlos zum Ende des alten Vertrags beginnt, damit keine Lücke entsteht.

Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Deckungssummen und Ausschlüsse. Eine günstigere Police mit deutlich schlechterer Leistung kann im Schadensfall teuer werden.

In 4 Schritten kündigen

  1. 1
    Frist & Ablaufdatum prüfen
    Wann endet dein Vertrag und bis wann musst du kündigen? Unser Versicherungs-Check liest Laufzeit und Frist mit Seitenangabe aus der Police.
  2. 2
    Kündigungsgrund wählen
    Ordentlich zum Ablauf oder außerordentlich wegen Beitragserhöhung bzw. Schadensfall? Bei Sonderkündigung das Schreiben des Versicherers als Grundlage nehmen.
  3. 3
    Schriftlich kündigen
    Mit Name, Versicherungsscheinnummer und Kündigungstermin. Am sichersten per Einschreiben mit Nachweis über den fristgerechten Zugang.
  4. 4
    Nachfolgeschutz sichern
    Erst wenn der neue Vertrag nahtlos anschließt, kündigen – besonders bei Pflichtversicherungen wie der KFZ-Haftpflicht.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei Versicherungen?

Die meisten Sach- und Haftpflichtversicherungen haben eine Jahreslaufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Ablauf. Das genaue Datum richtet sich nach dem Versicherungsbeginn, nicht nach dem Kalenderjahr.

Wann kann ich meine KFZ-Versicherung kündigen?

In der Regel zum Jahreswechsel mit Stichtag 30. November und einem Monat Frist. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden und beim Verkauf des Fahrzeugs.

Darf ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Mehrleistung, hast du ein Sonderkündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung.

Wie vermeide ich eine Deckungslücke beim Wechsel?

Kündige erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist und nahtlos zum Ende des alten beginnt. Bei Pflichtversicherungen wie der KFZ-Haftpflicht ist das besonders wichtig.

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Regeln verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Fristen und Bedingungen stehen in deinem Vertrag – im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.

Weitere Ratgeber