Was zahlt die Hausratversicherung?
Was deine Hausratversicherung zahlt, steht nicht im Gesetz, sondern in deinen Versicherungsbedingungen. Das Gesetz regelt etwas anderes, aber mindestens ebenso Wichtiges: unter welchen Umständen der Versicherer kürzen oder ganz verweigern darf. Genau dort entscheidet sich im Schadensfall, wie viel bei dir ankommt — und die häufigste Ursache für eine gekürzte Zahlung ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme.
Vertrag zuerst prüfen? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Versicherung prüfenWas im Schadensfall über die Zahlung entscheidet
| Punkt | Wirkung | Worauf es ankommt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Unterversicherung | anteilige Kürzung | Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, wird auch ein kleiner Schaden nur anteilig ersetzt. | § 75 VVG |
| Überversicherung | Herabsetzung verlangbar | Liegt die Summe erheblich über dem Wert, kannst du die Herabsetzung von Summe und Beitrag verlangen. | § 74 VVG |
| Vorsatz | keine Leistung | Wer den Schaden absichtlich herbeiführt, bekommt nichts. | § 81 Abs. 1 VVG |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung nach Schwere | Die Leistung wird im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt. Viele Tarife verzichten darauf — ein Blick in die Bedingungen lohnt. | § 81 Abs. 2 VVG |
| Schadenminderung versäumt | Kürzung möglich | Du musst den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern, etwa das Wasser abstellen. | § 82 VVG |
| Schaden nicht unverzüglich gemeldet | Leistungsfreiheit möglich | Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, sobald du vom Schaden weißt. | § 30, § 28 VVG |
| Auskunft oder Belege verweigert | Leistungsfreiheit möglich | Der Versicherer darf alles verlangen, was zur Feststellung von Grund und Höhe nötig ist. | § 31, § 28 VVG |
| Falsche Angaben bei Antragstellung | Rücktritt oder Kündigung | Gefahrerhebliche Umstände musst du vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß angeben. | § 19 VVG |
| Elementarschäden | nur mit Zusatzbaustein | Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch sind im Grundschutz üblicherweise nicht enthalten und müssen eingeschlossen werden. | Versicherungsbedingungen |
| Fahrraddiebstahl | meist nur mit Zusatz | Häufig nur bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen gedeckt; für unterwegs braucht es einen Zusatz, oft mit Nachtzeitklausel. | Versicherungsbedingungen |
| Neuwert oder Zeitwert | entscheidet die Höhe | Übliche Hausratverträge ersetzen zum Neuwert. Ob und wann stattdessen der Zeitwert gilt, steht in den Bedingungen. | Versicherungsbedingungen |
| Nach einem Schadensfall | beide Seiten dürfen kündigen | Auch der Versicherer. Wer nach einem Schaden wechseln will, sichert vorher den Anschlussschutz. | § 92 VVG |
Der konkrete Leistungsumfang — welche Gefahren gedeckt sind, welche Summen gelten — steht in deinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Die hier genannten Paragrafen regeln, wann gekürzt oder verweigert werden darf. Sie gelten unabhängig davon, bei welchem Versicherer du bist.
Was gedeckt ist, steht in deinen Bedingungen — nicht im Gesetz
Eine Hausratversicherung ersetzt üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Versichert ist dabei nicht die Wohnung selbst, sondern was darin beweglich ist: Möbel, Elektronik, Kleidung, Hausrat im engeren Sinn.
Diese Aufzählung stammt aus den marktüblichen Bedingungswerken, nicht aus einem Gesetz. Deshalb ist jede allgemeine Aussage über den Leistungsumfang — auch die auf dieser Seite — nur ein Anhaltspunkt. Verbindlich ist ausschließlich das Bedingungswerk, das deinem Vertrag zugrunde liegt. Wer wissen will, was wirklich gedeckt ist, muss dort nachsehen.
Drei Lücken tauchen dabei immer wieder auf. Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind im Grundschutz meist nicht enthalten und müssen als Baustein eingeschlossen werden — angesichts häufigerer Starkregenereignisse ist das der wichtigste Zusatz. Fahrraddiebstahl ist oft nur aus verschlossenen Räumen gedeckt, für unterwegs braucht es einen Zusatz, teils mit Nachtzeitklausel. Und einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren, etwa ein aus der Tasche entwendetes Handy, ist regelmäßig gar nicht versichert.
Unterversicherung: der häufigste Grund für eine gekürzte Zahlung
Das ist der Mechanismus, der die meisten Menschen im Schadensfall überrascht. Ist die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, wird nicht etwa bis zur Summe voll gezahlt — es wird anteilig gekürzt. Bei einer Summe, die nur die Hälfte des echten Werts abdeckt, bekommst du auch bei einem kleinen Schaden nur etwa die Hälfte ersetzt.
Das trifft besonders Verträge, die vor Jahren abgeschlossen und seitdem nicht angepasst wurden. Der Hausrat wächst mit der Zeit, die Summe bleibt stehen. Viele Versicherer bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an, wenn die Summe nach einer pauschalen Quadratmeterformel bemessen wird — ob dieser Verzicht in deinem Vertrag steht, ist eine der lohnendsten Fragen überhaupt.
Der umgekehrte Fall ist seltener, kostet aber jeden Monat Geld: Liegt die Versicherungssumme erheblich über dem tatsächlichen Wert, kannst du verlangen, dass Summe und Beitrag herabgesetzt werden. Mehr als den echten Schaden zahlt der Versicherer ohnehin nie — eine zu hohe Summe bringt also keinen zusätzlichen Schutz, nur einen höheren Beitrag.
Wo die Zahlung sonst noch schrumpft
Grobe Fahrlässigkeit ist der bekannteste Kürzungsgrund: Das Gesetz erlaubt dem Versicherer, die Leistung im Verhältnis zur Schwere deines Verschuldens zu kürzen — die brennende Kerze ohne Aufsicht, das gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung. Wichtig ist die gute Nachricht dazu: Viele moderne Tarife verzichten vertraglich auf diese Kürzung. Ob deiner dazugehört, steht in den Bedingungen und ist im Ernstfall mehr wert als ein paar Euro Beitragsunterschied.
Weniger bekannt sind die Obliegenheiten. Du musst den Schaden unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt, und dem Versicherer die Auskünfte und Belege geben, die er zur Prüfung braucht. Außerdem musst du den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern — beim Wasserrohrbruch also den Haupthahn schließen, statt zu warten. Verletzt du eine dieser Pflichten, kann der Versicherer je nach Verschulden kürzen oder ganz leistungsfrei werden.
Und ein Punkt, der schon vor dem Schaden entschieden wird: Bei Vertragsschluss musst du die gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angeben, nach denen der Versicherer fragt. Stellt sich später heraus, dass die Angaben falsch waren, kann er zurücktreten oder kündigen. Nach einem gemeldeten Schaden darf er den Vertrag ohnehin beenden — dieses Recht steht beiden Seiten zu, nicht nur dir.
So gehst du im Schadensfall vor
- 1Schaden begrenzenZuerst das Nötige tun, um den Schaden nicht größer werden zu lassen: Wasser abstellen, Strom sichern, bei Einbruch die Polizei rufen und eine Anzeige aufgeben. Diese Pflicht steht im Gesetz — wer sie versäumt, riskiert eine Kürzung.
- 2Dokumentieren, bevor aufgeräumt wirdFotos von allem Beschädigten, aus mehreren Winkeln, mit Datum. Nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Eine Liste der betroffenen Gegenstände mit Kaufdatum und Preis anlegen, Belege und Kontoauszüge dazu.
- 3Unverzüglich meldenDen Schaden sofort anzeigen, sobald du davon weißt — telefonisch reicht zum Start, schriftlich nachreichen. Auskünfte und Belege vollständig liefern; verweigerte Mitwirkung kann den Anspruch kosten.
- 4Versicherungssumme danach prüfenNach der Regulierung nachsehen, ob die Summe noch zum tatsächlichen Hausrat passt und ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Das ist der beste Zeitpunkt, die Lücke zu schließen, die dir gerade aufgefallen ist.