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Ratgeber · Versicherung

Was zahlt die Hausratversicherung?

Von Fabian LehmannAktualisiert am 17. August 2026

Was deine Hausratversicherung zahlt, steht nicht im Gesetz, sondern in deinen Versicherungsbedingungen. Das Gesetz regelt etwas anderes, aber mindestens ebenso Wichtiges: unter welchen Umständen der Versicherer kürzen oder ganz verweigern darf. Genau dort entscheidet sich im Schadensfall, wie viel bei dir ankommt — und die häufigste Ursache für eine gekürzte Zahlung ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme.

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Was im Schadensfall über die Zahlung entscheidet

PunktWirkungWorauf es ankommtGrundlage
Unterversicherunganteilige KürzungIst die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, wird auch ein kleiner Schaden nur anteilig ersetzt.§ 75 VVG
ÜberversicherungHerabsetzung verlangbarLiegt die Summe erheblich über dem Wert, kannst du die Herabsetzung von Summe und Beitrag verlangen.§ 74 VVG
Vorsatzkeine LeistungWer den Schaden absichtlich herbeiführt, bekommt nichts.§ 81 Abs. 1 VVG
Grobe FahrlässigkeitKürzung nach SchwereDie Leistung wird im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt. Viele Tarife verzichten darauf — ein Blick in die Bedingungen lohnt.§ 81 Abs. 2 VVG
Schadenminderung versäumtKürzung möglichDu musst den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern, etwa das Wasser abstellen.§ 82 VVG
Schaden nicht unverzüglich gemeldetLeistungsfreiheit möglichDie Anzeige muss unverzüglich erfolgen, sobald du vom Schaden weißt.§ 30, § 28 VVG
Auskunft oder Belege verweigertLeistungsfreiheit möglichDer Versicherer darf alles verlangen, was zur Feststellung von Grund und Höhe nötig ist.§ 31, § 28 VVG
Falsche Angaben bei AntragstellungRücktritt oder KündigungGefahrerhebliche Umstände musst du vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß angeben.§ 19 VVG
Elementarschädennur mit ZusatzbausteinÜberschwemmung, Starkregen, Erdrutsch sind im Grundschutz üblicherweise nicht enthalten und müssen eingeschlossen werden.Versicherungsbedingungen
Fahrraddiebstahlmeist nur mit ZusatzHäufig nur bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen gedeckt; für unterwegs braucht es einen Zusatz, oft mit Nachtzeitklausel.Versicherungsbedingungen
Neuwert oder Zeitwertentscheidet die HöheÜbliche Hausratverträge ersetzen zum Neuwert. Ob und wann stattdessen der Zeitwert gilt, steht in den Bedingungen.Versicherungsbedingungen
Nach einem Schadensfallbeide Seiten dürfen kündigenAuch der Versicherer. Wer nach einem Schaden wechseln will, sichert vorher den Anschlussschutz.§ 92 VVG

Der konkrete Leistungsumfang — welche Gefahren gedeckt sind, welche Summen gelten — steht in deinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Die hier genannten Paragrafen regeln, wann gekürzt oder verweigert werden darf. Sie gelten unabhängig davon, bei welchem Versicherer du bist.

Was gedeckt ist, steht in deinen Bedingungen — nicht im Gesetz

Eine Hausratversicherung ersetzt üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Versichert ist dabei nicht die Wohnung selbst, sondern was darin beweglich ist: Möbel, Elektronik, Kleidung, Hausrat im engeren Sinn.

Diese Aufzählung stammt aus den marktüblichen Bedingungswerken, nicht aus einem Gesetz. Deshalb ist jede allgemeine Aussage über den Leistungsumfang — auch die auf dieser Seite — nur ein Anhaltspunkt. Verbindlich ist ausschließlich das Bedingungswerk, das deinem Vertrag zugrunde liegt. Wer wissen will, was wirklich gedeckt ist, muss dort nachsehen.

Drei Lücken tauchen dabei immer wieder auf. Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind im Grundschutz meist nicht enthalten und müssen als Baustein eingeschlossen werden — angesichts häufigerer Starkregenereignisse ist das der wichtigste Zusatz. Fahrraddiebstahl ist oft nur aus verschlossenen Räumen gedeckt, für unterwegs braucht es einen Zusatz, teils mit Nachtzeitklausel. Und einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren, etwa ein aus der Tasche entwendetes Handy, ist regelmäßig gar nicht versichert.

Unterversicherung: der häufigste Grund für eine gekürzte Zahlung

Das ist der Mechanismus, der die meisten Menschen im Schadensfall überrascht. Ist die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, wird nicht etwa bis zur Summe voll gezahlt — es wird anteilig gekürzt. Bei einer Summe, die nur die Hälfte des echten Werts abdeckt, bekommst du auch bei einem kleinen Schaden nur etwa die Hälfte ersetzt.

Das trifft besonders Verträge, die vor Jahren abgeschlossen und seitdem nicht angepasst wurden. Der Hausrat wächst mit der Zeit, die Summe bleibt stehen. Viele Versicherer bieten deshalb einen Unterversicherungsverzicht an, wenn die Summe nach einer pauschalen Quadratmeterformel bemessen wird — ob dieser Verzicht in deinem Vertrag steht, ist eine der lohnendsten Fragen überhaupt.

Der umgekehrte Fall ist seltener, kostet aber jeden Monat Geld: Liegt die Versicherungssumme erheblich über dem tatsächlichen Wert, kannst du verlangen, dass Summe und Beitrag herabgesetzt werden. Mehr als den echten Schaden zahlt der Versicherer ohnehin nie — eine zu hohe Summe bringt also keinen zusätzlichen Schutz, nur einen höheren Beitrag.

Wo die Zahlung sonst noch schrumpft

Grobe Fahrlässigkeit ist der bekannteste Kürzungsgrund: Das Gesetz erlaubt dem Versicherer, die Leistung im Verhältnis zur Schwere deines Verschuldens zu kürzen — die brennende Kerze ohne Aufsicht, das gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung. Wichtig ist die gute Nachricht dazu: Viele moderne Tarife verzichten vertraglich auf diese Kürzung. Ob deiner dazugehört, steht in den Bedingungen und ist im Ernstfall mehr wert als ein paar Euro Beitragsunterschied.

Weniger bekannt sind die Obliegenheiten. Du musst den Schaden unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt, und dem Versicherer die Auskünfte und Belege geben, die er zur Prüfung braucht. Außerdem musst du den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern — beim Wasserrohrbruch also den Haupthahn schließen, statt zu warten. Verletzt du eine dieser Pflichten, kann der Versicherer je nach Verschulden kürzen oder ganz leistungsfrei werden.

Und ein Punkt, der schon vor dem Schaden entschieden wird: Bei Vertragsschluss musst du die gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angeben, nach denen der Versicherer fragt. Stellt sich später heraus, dass die Angaben falsch waren, kann er zurücktreten oder kündigen. Nach einem gemeldeten Schaden darf er den Vertrag ohnehin beenden — dieses Recht steht beiden Seiten zu, nicht nur dir.

So gehst du im Schadensfall vor

  1. 1
    Schaden begrenzen
    Zuerst das Nötige tun, um den Schaden nicht größer werden zu lassen: Wasser abstellen, Strom sichern, bei Einbruch die Polizei rufen und eine Anzeige aufgeben. Diese Pflicht steht im Gesetz — wer sie versäumt, riskiert eine Kürzung.
  2. 2
    Dokumentieren, bevor aufgeräumt wird
    Fotos von allem Beschädigten, aus mehreren Winkeln, mit Datum. Nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Eine Liste der betroffenen Gegenstände mit Kaufdatum und Preis anlegen, Belege und Kontoauszüge dazu.
  3. 3
    Unverzüglich melden
    Den Schaden sofort anzeigen, sobald du davon weißt — telefonisch reicht zum Start, schriftlich nachreichen. Auskünfte und Belege vollständig liefern; verweigerte Mitwirkung kann den Anspruch kosten.
  4. 4
    Versicherungssumme danach prüfen
    Nach der Regulierung nachsehen, ob die Summe noch zum tatsächlichen Hausrat passt und ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Das ist der beste Zeitpunkt, die Lücke zu schließen, die dir gerade aufgefallen ist.

Häufige Fragen

Was zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall?

Üblicherweise Schäden an beweglichem Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Der genaue Umfang steht aber in deinen Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz — nur dort ist verbindlich geregelt, welche Gefahren und Summen gelten.

Sind Elementarschäden enthalten?

Im Grundschutz meist nicht. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck müssen üblicherweise als eigener Baustein eingeschlossen werden. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse ist das der Zusatz, der am häufigsten fehlt.

Zahlt die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl?

Aus verschlossenen Räumen wie Keller oder Wohnung meist ja. Wird das Rad draußen gestohlen, braucht es in der Regel einen Zusatzbaustein — oft mit einer Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen bestimmten Uhrzeiten einschränkt, wenn das Rad nicht benutzt wurde.

Was bedeutet Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, wird die Leistung anteilig gekürzt — auch bei kleinen Schäden. Deckt die Summe nur die Hälfte des echten Werts, bekommst du auch nur etwa die Hälfte des Schadens ersetzt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verhindert das.

Wird bei grober Fahrlässigkeit gar nichts gezahlt?

Nicht zwangsläufig. Das Gesetz erlaubt eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens, keine automatische Nullstellung — nur bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz. Viele Tarife verzichten zudem vertraglich auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Ob deiner dazugehört, steht in den Bedingungen.

Kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach einem gemeldeten Versicherungsfall steht das Kündigungsrecht beiden Seiten zu. Wer nach einem Schaden wechseln möchte, sollte den neuen Vertrag deshalb abschließen, bevor er selbst kündigt — sonst droht eine Lücke ohne Schutz.

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt allgemeine Regeln verständlich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkreten Fristen und Bedingungen stehen in deinem Vertrag – im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.

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