Kündigungsfrist für den Mietvertrag berechnen
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist. Entscheidend ist nicht, wann du den Brief abschickst, sondern wann er beim Vermieter ankommt. Geht er spätestens am dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat mit — dann endet das Mietverhältnis am letzten Tag des übernächsten Monats. Einen Tag später kostet es eine volle Monatsmiete.
Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Das eingegebene Datum wird nicht übertragen.
Warum der dritte Werktag über einen ganzen Monat entscheidet
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB gibt dem Mieter eine kurze Karenzzeit: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Kommt der Brief am dritten Werktag im März an, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Kommt er einen Tag später, endet es erst am 30. Juni.
Das ist der teuerste Fehler bei der Wohnungskündigung, weil eine verpasste Frist eine volle Monatsmiete kostet. Der Rechner setzt deshalb am Zugangsdatum an, nicht am Absendedatum.
Zählt der Samstag als Werktag?
Bei dieser Frist ja. Werktage sind Montag bis Samstag, Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Anders als bei der Mietzahlung, wo der Bundesgerichtshof den Sonnabend ausdrücklich nicht als Werktag behandelt, wird er bei der Kündigungsfrist mitgezählt — ein Kündigungsschreiben kann samstags zugestellt werden, eine Banküberweisung nicht.
Eine Ausnahme gibt es: Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, rückt der Stichtag nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag, in der Regel also auf den Montag. Beides rechnet der Rechner mit.
Zugang heißt Einwurf, nicht Abholung
Zugegangen ist die Kündigung, wenn sie so in den Machtbereich des Vermieters gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Beim Einwurf in den Briefkasten ist das der Tag des Einwurfs, sofern er zur üblichen Leerungszeit erfolgt — spätabends eingeworfen gilt sie erst am Folgetag.
Ein Einschreiben mit Rückschein ist deshalb riskanter, als es aussieht: Ist der Vermieter nicht da, geht nur eine Benachrichtigungskarte ein, und der Zugang zählt erst mit der Abholung. Sicherer sind das Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe vor Zeugen.
Wann die drei Monate nicht gelten
Bei einem befristeten Zeitmietvertrag nach § 575 BGB gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht — der Vertrag läuft bis zum vereinbarten Ende. Bei möblierten Zimmern in der Wohnung des Vermieters gilt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine verkürzte Frist.
Umgekehrt verlängert sich die Frist für den Vermieter nach § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB gestaffelt: nach fünf Jahren auf sechs, nach acht Jahren auf neun Monate. Für den Mieter bleibt es immer bei drei Monaten — eine längere Frist im Vertrag ist nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.
Worauf du achten solltest
Häufige Fragen
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Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Dein eigener Vertrag, ein Tarifvertrag oder ein Landesfeiertag können den Stichtag verschieben — prüfe ihn immer an deinen Unterlagen und kündige im Zweifel früher.