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Kündigungsfrist für den Arbeitsvertrag berechnen

Arbeitnehmer kündigen mit vier Wochen Frist — aber nicht auf irgendeinen Tag, sondern nur zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht ein Monat. Der Rechner sucht den ersten zulässigen Endtermin nach Ablauf dieser 28 Tage.

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Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat

§ 622 Abs. 1 BGB spricht von vier Wochen, und das ist wörtlich gemeint: 28 Tage. Ein Monat hat je nach Länge 28 bis 31 Tage, deshalb führen beide Rechenweisen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wer am 20. März kündigt, hat die 28 Tage am 17. April hinter sich — der nächste zulässige Endtermin ist damit der 30. April, nicht der 15. April.

Der Rechner addiert deshalb zuerst 28 Tage auf das Zugangsdatum und sucht dann den nächsten 15. oder Monatsletzten.

Im Vertrag kann eine längere Frist stehen — und das ist zulässig

§ 622 BGB ist eine Mindestregelung. Arbeitsverträge verlängern die Frist häufig auf drei Monate zum Quartalsende. Das ist wirksam, solange die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger ist als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Die Reihenfolge ist wichtig: Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist, gilt diese und nicht die gesetzliche. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Mindestfall — der eigene Vertrag hat Vorrang, wenn er längere Fristen vorsieht.

Die verlängerten Fristen gelten nur für den Arbeitgeber

Die bekannte Staffel in § 622 Abs. 2 BGB — ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, bis zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren — bindet ausdrücklich nur den Arbeitgeber. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen, egal wie lange das Arbeitsverhältnis bestand.

Viele Arbeitsverträge übertragen diese Staffel per Klausel auf beide Seiten. Das ist erlaubt, ändert das Ergebnis aber erheblich — ein Blick in den Vertrag lohnt sich vor jeder Kündigung.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mitdenken

Wer selbst kündigt, riskiert nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld fließt. Das gilt auch dann, wenn die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wurde — die Sperrzeit knüpft an die Eigenkündigung an, nicht an die Frist.

Ein wichtiger Grund kann die Sperrzeit vermeiden, etwa ein nachgewiesener Anschlussarbeitsvertrag, gesundheitliche Gründe oder ein Umzug zum Partner. Das klärt man vorab mit der Agentur für Arbeit, nicht hinterher.

Worauf du achten solltest

Die Kündigung des Arbeitsvertrags braucht nach § 623 BGB zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist nichtig — das Arbeitsverhältnis läuft dann einfach weiter.
Prüfe vor der Berechnung, ob ein Tarifvertrag auf dich Anwendung findet. Tarifliche Fristen gehen dem Gesetz vor und weichen oft deutlich ab.
Eine Probezeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist, und höchstens sechs Monate lang.
Du weißt nicht, wann deine Laufzeit endet? Lade den Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Arbeitsvertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Kann ich zum 15. eines Monats kündigen?
Ja, das ist in § 622 Abs. 1 BGB ausdrücklich vorgesehen — anders als im Mietrecht. Der 15. muss aber mindestens 28 Tage nach dem Zugang der Kündigung liegen.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Die Kündigung ist nicht unwirksam, sie wirkt in der Regel zum nächsten zulässigen Termin. Wer einfach nicht mehr erscheint, riskiert allerdings Schadensersatz und eine fristlose Kündigung mit entsprechendem Eintrag.
Zählt der Tag des Zugangs bei den 28 Tagen mit?
Nein. Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist am Tag nach dem Zugang. Der Rechner berücksichtigt das.
Gilt die Frist auch bei einem befristeten Vertrag?
Nur wenn die ordentliche Kündigung im Vertrag ausdrücklich zugelassen ist. Sonst endet ein befristeter Vertrag nach § 15 Abs. 3 TzBfG mit Ablauf der Befristung und ist vorher nicht ordentlich kündbar.
Muss ich in der Kündigung einen Grund nennen?
Nein. Als Arbeitnehmer brauchst du keinen Grund. Ein Satz zur Kündigung, das Datum und die Unterschrift genügen — dazu die Bitte um Arbeitszeugnis und Zugangsbestätigung.

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Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Dein eigener Vertrag, ein Tarifvertrag oder ein Landesfeiertag können den Stichtag verschieben — prüfe ihn immer an deinen Unterlagen und kündige im Zweifel früher.