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Kündigungsfrist für die Versicherung berechnen

Bei Versicherungen gibt das Gesetz keine feste Frist vor, sondern einen Rahmen: Nach § 11 Abs. 3 VVG darf die Kündigungsfrist nicht weniger als einen und nicht mehr als drei Monate betragen, und sie muss für beide Seiten gleich sein. In der Praxis stehen fast überall drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Der Rechner setzt deshalb drei Monate an — den genauen Wert findest du in deiner Police.

Stichtag berechnen
Welcher Fall trifft zu?

Drei Monate sind die gesetzliche Obergrenze und der Branchenstandard. Steht in deiner Police eine kürzere Frist, etwa ein Monat, gilt diese — dann hast du länger Zeit als hier angezeigt.

Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Das eingegebene Datum wird nicht übertragen.

Termin steht? Dann fehlt nur noch das Schreiben — kostenlos, ohne Anmeldung.Kündigungsschreiben Versicherung

Versicherungsperiode ist nicht gleich Kalenderjahr

§ 11 Abs. 2 VVG erlaubt die Kündigung eines unbefristeten Versicherungsverhältnisses nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Diese Periode beginnt meist mit dem Versicherungsbeginn, nicht am 1. Januar. Wer im Mai abgeschlossen hat, hat sein Versicherungsjahr in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres.

Das Datum steht im Versicherungsschein unter Versicherungsbeginn oder Hauptfälligkeit. Wer hier das Kalenderjahr unterstellt, verpasst den Stichtag um Monate — das ist der häufigste Fehler bei Versicherungskündigungen.

Die Drei-Jahres-Regel wird oft übersehen

Viele Verträge laufen über fünf oder zehn Jahre und locken mit einem Laufzeitrabatt. § 11 Abs. 4 VVG durchbricht diese Bindung: Ein Vertrag, der für mehr als drei Jahre geschlossen wurde, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Der Versicherer darf den gewährten Laufzeitrabatt dann allerdings anteilig zurückfordern, wenn das vereinbart ist. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, bevor man von diesem Recht Gebrauch macht.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und im Schadensfall

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend erweitert, kannst du nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Der Versicherer muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.

Nach einem Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht — bei der Sachversicherung nach § 92 VVG. Die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Auch der Versicherer kann davon Gebrauch machen.

Die Kfz-Versicherung folgt eigenen Regeln

Die meisten Kfz-Policen laufen zum 31. Dezember und haben einen Monat Frist — daraus ergibt sich der bekannte Stichtag 30. November. Das ist aber keine gesetzliche Vorgabe, sondern die übliche Vertragsgestaltung.

Weicht dein Versicherungsjahr davon ab, etwa weil du unterjährig zugelassen hast, gilt dein eigenes Datum. Für die Kfz-Versicherung wähle im Rechner die Variante Jahresvertrag und trage das Ende deiner Versicherungsperiode ein — bei einem Monat Frist verschiebt sich der Stichtag entsprechend nach hinten.

Worauf du achten solltest

Textform genügt. Eine Klausel, die für die Kündigung Schriftform verlangt, ist nach § 309 Nr. 13 BGB unwirksam.
Kündige eine Kfz-Haftpflicht nie, bevor der neue Versicherer die Deckungszusage erteilt hat — ohne Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.
Bei Lebens- und privaten Krankenversicherungen gelten abweichende Sonderregeln. Hier ist eine Kündigung selten der beste Weg; prüfe zuerst Beitragsfreistellung oder Tarifwechsel.
Du weißt nicht, wann deine Laufzeit endet? Lade den Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Versicherung prüfen lassen

Häufige Fragen

Gilt immer eine Frist von drei Monaten?
Nein. § 11 Abs. 3 VVG lässt zwischen einem und drei Monaten zu, und der Vertrag legt den konkreten Wert fest. Drei Monate sind der Branchenstandard und die gesetzliche Obergrenze — deshalb rechnet der Rechner damit. Steht in deiner Police weniger, hast du mehr Zeit.
Wann endet meine Versicherungsperiode?
In der Regel ein Jahr nach dem Versicherungsbeginn, nicht am 31. Dezember. Das Datum steht im Versicherungsschein unter Versicherungsbeginn oder Hauptfälligkeit.
Mein Vertrag läuft zehn Jahre. Bin ich so lange gebunden?
Nein. Nach § 11 Abs. 4 VVG kannst du zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Ein gewährter Laufzeitrabatt kann dann aber anteilig zurückgefordert werden.
Der Beitrag wurde erhöht. Kann ich sofort raus?
Ja, wenn die Erhöhung nicht mit mehr Leistung einhergeht. Nach § 40 VVG kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch um ein Jahr?
Meistens ja, und das ist zulässig. § 11 Abs. 1 VVG begrenzt eine vereinbarte automatische Verlängerung allerdings auf jeweils höchstens ein Jahr — längere Verlängerungsklauseln sind insoweit unwirksam.

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Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Dein eigener Vertrag, ein Tarifvertrag oder ein Landesfeiertag können den Stichtag verschieben — prüfe ihn immer an deinen Unterlagen und kündige im Zweifel früher.