SmartVertragsCheck

Kündigungsfrist für den Internetvertrag berechnen

Für DSL-, Kabel- und Glasfaserverträge gelten dieselben Regeln wie für Mobilfunk: In der Mindestlaufzeit kündigst du spätestens einen Monat vor deren Ende, danach jederzeit mit einem Monat Frist. Zwei Sonderfälle kommen beim Internet dazu — der Umzug und die zu langsame Leitung.

Stichtag berechnen
Welcher Fall trifft zu?

Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Das eingegebene Datum wird nicht übertragen.

Termin steht? Dann fehlt nur noch das Schreiben — kostenlos, ohne Anmeldung.Kündigungsschreiben für Telekommunikation

Umzug beendet den Vertrag nicht automatisch

Ein verbreiteter Irrtum: Wer umzieht, kann kündigen. Das stimmt so nicht. § 60 Abs. 1 TKG verpflichtet den Anbieter zunächst, die Leistung am neuen Wohnsitz zu erbringen — ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte, soweit er sie dort anbietet. Der Vertrag zieht also mit um.

Erst wenn er die Leistung am neuen Wohnsitz gar nicht anbietet, kannst du nach § 60 Abs. 2 TKG mit einem Monat Frist kündigen. Für den Umzugsaufwand darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, das aber nicht höher sein darf als der Preis für die Schaltung eines Neuanschlusses.

Zu langsame Leitung: erst mindern, dann kündigen

Erreicht deine Leitung dauerhaft nicht die im Vertrag zugesagte Geschwindigkeit, hast du nach § 57 Abs. 4 TKG ein Recht auf Minderung des Entgelts oder auf fristlose Kündigung. Grundlage ist eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung.

Der Nachweis läuft über die Messkampagne der Bundesnetzagentur mit der offiziellen Desktop-App: 30 Messungen an drei Tagen, jeweils zehn pro Tag. Das erzeugte Messprotokoll ist das anerkannte Beweismittel gegenüber dem Anbieter.

Die Laufzeit beginnt mit der Schaltung, nicht mit der Bestellung

Zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Bereitstellung liegen bei DSL und Glasfaser oft Wochen. Für die 24 Monate zählt in der Regel der Tag der Bereitstellung — steht so meist in den AGB und ergibt sich daraus, dass vorher keine Leistung erbracht wird.

Bei der Berechnung solltest du deshalb nicht das Bestelldatum eintragen, sondern das Datum auf der Bereitstellungsbestätigung oder den ersten Abrechnungszeitraum der ersten Rechnung.

Kündigungsbutton auch hier

Wurde der Vertrag online abgeschlossen, gilt § 312k BGB: Der Anbieter muss eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Fehlt sie, ist der Vertrag jederzeit fristlos kündbar — unabhängig von Mindestlaufzeit und Frist.

Das ist der wirksamste Ausweg, wenn der Stichtag knapp verpasst wurde. Dokumentiere die fehlende Schaltfläche mit einem Screenshot samt sichtbarem Datum.

Worauf du achten solltest

Textform genügt. Eine AGB-Klausel, die für die Kündigung Schriftform verlangt, ist nach § 309 Nr. 13 BGB unwirksam.
Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue Anschluss bestätigt ist — oder nutze den Anbieterwechsel nach § 59 TKG, bei dem der neue Anbieter die Kündigung übernimmt und die Versorgungsunterbrechung auf einen Tag begrenzt ist.
Landesfeiertage und Wochenenden verschieben den Stichtag nicht, wohl aber die tatsächliche Zustellung. Bei knappen Fristen elektronisch kündigen.
Du weißt nicht, wann deine Laufzeit endet? Lade den Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Internetvertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Ich ziehe um. Kann ich einfach kündigen?
Nur wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz gar nicht anbietet. Bietet er sie dort an, zieht der Vertrag mit um. Das Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG hat eine Frist von einem Monat.
Meine Leitung ist viel langsamer als versprochen. Was kann ich tun?
Miss mit der offiziellen Desktop-App der Bundesnetzagentur an drei Tagen je zehnmal. Weicht die Leistung erheblich ab, kannst du nach § 57 Abs. 4 TKG das Entgelt mindern oder fristlos kündigen.
Wann beginnt die 24-monatige Mindestlaufzeit?
In der Regel mit der Bereitstellung des Anschlusses, nicht mit der Bestellung. Das genaue Datum steht in der Bereitstellungsbestätigung.
Kann mein Anbieter die Vertragslaufzeit um ein Jahr verlängern?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 ist ein stillschweigend verlängerter Vertrag nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Gilt das auch für Kabel- und Glasfaseranschlüsse?
Ja. § 56 TKG gilt für Verträge über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste unabhängig von der Technik.

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Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Dein eigener Vertrag, ein Tarifvertrag oder ein Landesfeiertag können den Stichtag verschieben — prüfe ihn immer an deinen Unterlagen und kündige im Zweifel früher.