Kündigungsfrist für den Internetvertrag berechnen
Für DSL-, Kabel- und Glasfaserverträge gelten dieselben Regeln wie für Mobilfunk: In der Mindestlaufzeit kündigst du spätestens einen Monat vor deren Ende, danach jederzeit mit einem Monat Frist. Zwei Sonderfälle kommen beim Internet dazu — der Umzug und die zu langsame Leitung.
Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Das eingegebene Datum wird nicht übertragen.
Umzug beendet den Vertrag nicht automatisch
Ein verbreiteter Irrtum: Wer umzieht, kann kündigen. Das stimmt so nicht. § 60 Abs. 1 TKG verpflichtet den Anbieter zunächst, die Leistung am neuen Wohnsitz zu erbringen — ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte, soweit er sie dort anbietet. Der Vertrag zieht also mit um.
Erst wenn er die Leistung am neuen Wohnsitz gar nicht anbietet, kannst du nach § 60 Abs. 2 TKG mit einem Monat Frist kündigen. Für den Umzugsaufwand darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, das aber nicht höher sein darf als der Preis für die Schaltung eines Neuanschlusses.
Zu langsame Leitung: erst mindern, dann kündigen
Erreicht deine Leitung dauerhaft nicht die im Vertrag zugesagte Geschwindigkeit, hast du nach § 57 Abs. 4 TKG ein Recht auf Minderung des Entgelts oder auf fristlose Kündigung. Grundlage ist eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung.
Der Nachweis läuft über die Messkampagne der Bundesnetzagentur mit der offiziellen Desktop-App: 30 Messungen an drei Tagen, jeweils zehn pro Tag. Das erzeugte Messprotokoll ist das anerkannte Beweismittel gegenüber dem Anbieter.
Die Laufzeit beginnt mit der Schaltung, nicht mit der Bestellung
Zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Bereitstellung liegen bei DSL und Glasfaser oft Wochen. Für die 24 Monate zählt in der Regel der Tag der Bereitstellung — steht so meist in den AGB und ergibt sich daraus, dass vorher keine Leistung erbracht wird.
Bei der Berechnung solltest du deshalb nicht das Bestelldatum eintragen, sondern das Datum auf der Bereitstellungsbestätigung oder den ersten Abrechnungszeitraum der ersten Rechnung.
Kündigungsbutton auch hier
Wurde der Vertrag online abgeschlossen, gilt § 312k BGB: Der Anbieter muss eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Fehlt sie, ist der Vertrag jederzeit fristlos kündbar — unabhängig von Mindestlaufzeit und Frist.
Das ist der wirksamste Ausweg, wenn der Stichtag knapp verpasst wurde. Dokumentiere die fehlende Schaltfläche mit einem Screenshot samt sichtbarem Datum.
Worauf du achten solltest
Häufige Fragen
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Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Dein eigener Vertrag, ein Tarifvertrag oder ein Landesfeiertag können den Stichtag verschieben — prüfe ihn immer an deinen Unterlagen und kündige im Zweifel früher.