SmartVertragsCheck

Automatische Verlängerung um ein Jahr

Unwirksam

Unwirksam. Zulässig ist nur eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

Die Klausel im Wortlaut

Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate.

Die Formulierung „jeweils um weitere zwölf Monate“ ist das Erkennungsmerkmal. Zulässig wäre nur eine Verlängerung „auf unbestimmte Zeit“.

Rechtsgrundlage

Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Die Verlängerungsfalle war jahrzehntelang das Geschäftsmodell vieler Anbieter: Wer den Stichtag verpasste, war ein weiteres Jahr gebunden. In vorformulierten Verträgen ist das unzulässig. § 309 Nr. 9 Buchst. b BGB lässt eine stillschweigende Verlängerung nur zu, wenn das Vertragsverhältnis danach auf unbestimmte Zeit läuft und der Kunde es jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen kann.

Was die Vorschrift genau erlaubt

Eine stillschweigende Verlängerung ist nicht verboten — sie ist nur an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens darf das Verhältnis danach nur auf unbestimmte Zeit weiterlaufen. Zweitens muss der Kunde jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können.

Eine Verlängerung um einen festen Zeitraum, egal ob zwölf, sechs oder drei Monate, erfüllt diese Bedingungen nicht. Sie bindet den Kunden erneut und ist deshalb unwirksam.

Bei Telekommunikation steht es zusätzlich im Spezialgesetz

Für Handy-, Internet- und Festnetzverträge hat der Gesetzgeber 2021 nachgelegt. Nach § 56 Abs. 3 TKG kann ein Vertrag, der sich stillschweigend verlängert, nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Der Anbieter muss außerdem rechtzeitig vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger darauf hinweisen — auf die Verlängerung selbst, auf die Möglichkeit sie zu verhindern und auf das Kündigungsrecht danach.

Was du tun kannst, wenn es schon passiert ist

Wenn sich dein Vertrag bereits verlängert hat, bist du nicht für die volle neue Laufzeit gebunden. Kündige mit einem Monat Frist und verweise auf die Unwirksamkeit der Verlängerungsklausel.

Wurde der Vertrag online geschlossen, lohnt zusätzlich ein Blick auf den Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Fehlt er, kannst du sogar sofort und ohne Frist kündigen.

Versicherungen folgen eigenen Regeln

Bei Versicherungen ist eine automatische Verlängerung zulässig, aber begrenzt. § 11 Abs. 1 VVG erklärt eine im Voraus vereinbarte Verlängerung für unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.

Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist dort also erlaubt — der Grund, warum die Kfz-Versicherung Jahr für Jahr weiterläuft, wenn man nichts tut.

Was du tun kannst

1Such im Vertrag nach der Verlängerungsklausel und prüfe, ob sie einen festen Zeitraum nennt.
2Nennt sie einen festen Zeitraum, kündige mit einem Monat Frist und berufe dich auf § 309 Nr. 9 Buchst. b BGB.
3Bei Handy und Internet reicht der Verweis auf § 56 Abs. 3 TKG — dort ist die Rechtslage noch eindeutiger.
4Prüfe bei online geschlossenen Verträgen zusätzlich, ob der Kündigungsbutton vorhanden ist.
Steht diese Klausel in deinem Vertrag? Lade ihn hoch — die KI nennt auffällige Stellen mit Seitenangabe, damit du sie im Original nachlesen kannst.Vertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Mein Vertrag hat sich schon um ein Jahr verlängert. Bin ich gebunden?
Nein. Ist die Verlängerungsklausel unwirksam, kannst du mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Bei Telekommunikationsverträgen folgt dasselbe direkt aus § 56 Abs. 3 TKG.
Muss der Anbieter mich vor der Verlängerung warnen?
Bei Telekommunikationsverträgen ja, nach § 56 Abs. 3 Satz 2 TKG auf einem dauerhaften Datenträger. Bei anderen Verträgen gibt es keine allgemeine Hinweispflicht.
Gilt das auch für meine Kfz-Versicherung?
Nein. Für Versicherungen gilt § 11 Abs. 1 VVG, der eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr ausdrücklich zulässt.
Was ist mit meinem Stromvertrag?
Ein Sondervertrag fällt unter § 309 Nr. 9 BGB, eine Verlängerung um zwölf Monate ist dort also unwirksam. In der Grundversorgung gibt es ohnehin keine Laufzeit — dort kannst du jederzeit mit zwei Wochen kündigen.
Bekomme ich Geld für die Zeit zurück, in der ich unnötig gebunden war?
Für die Zeit nach einer wirksamen Kündigung ja. Rückwirkend für Zeiträume, in denen du die Leistung genutzt hast, in aller Regel nicht.

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in deinem konkreten Vertrag unwirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses ab — im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung oder einen Mieterverein.