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Sonderkündigung nach Preiserhöhung – kostenlose Vorlage

Erhöht ein Anbieter einseitig den Preis, entsteht fast überall ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig von Mindestlaufzeit und regulärer Kündigungsfrist. Der Haken ist die Frist: Sie beginnt mit dem Zugang der Ankündigung und ist kurz. Die Vorlage nennt deshalb den Anlass und das Datum der Mitteilung ausdrücklich, damit dein Anbieter das Recht nicht mit Verweis auf die reguläre Frist abweisen kann.

Textform genügt · § 309 Nr. 13 BGB

E-Mail reicht. Wichtig ist nicht die Form, sondern die Frist: Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich eng begrenzt und verfällt, wenn du es verstreichen lässt.

Frist

Die Fristen sind je nach Branche verschieden: Bei Telekommunikation drei Monate ab Zugang der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG), bei Versicherungen ein Monat (§ 40 VVG), bei Strom und Gas zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung (§ 5 Abs. 3 StromGVV, § 41 Abs. 5 EnWG).

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Worauf du achten solltest

Die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung, nicht ab dem Tag der Erhöhung. Handle, sobald der Brief oder die E-Mail da ist.
Hebe die Mitteilung auf. Sie ist der Nachweis dafür, dass das Sonderkündigungsrecht überhaupt entstanden ist.
Bei Strom und Gas darfst du nicht ohne Versorger dastehen. Schließe erst den neuen Vertrag ab oder rutsche bewusst in die Grundversorgung.
Eine reine Weitergabe geänderter Steuern, Abgaben oder Umlagen löst das Sonderkündigungsrecht nicht in jedem Fall aus — die Mitteilung muss dann trotzdem auf ein Kündigungsrecht hinweisen.
Unsicher, welche Frist gilt? Lade deinen Vertrag hoch — die KI liest Laufzeit und Kündigungsfrist mit Seitenangabe aus.Vertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch während der Mindestlaufzeit?
Ja. Genau das ist sein Sinn: Es durchbricht die Bindung, weil du dem geänderten Preis nicht zugestimmt hast. Die Mindestlaufzeit steht ihm nicht entgegen.
Wie lange habe ich Zeit?
Das hängt von der Branche ab. Bei Telekommunikation drei Monate ab Zugang der Unterrichtung (§ 57 Abs. 1 TKG), bei Versicherungen ein Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG), bei Strom und Gas bis zum Wirksamwerden der Änderung.
Mein Anbieter hat mich nicht auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Was bedeutet das?
Der Hinweis ist Pflicht — § 57 Abs. 2 TKG, § 40 Abs. 1 Satz 2 VVG und § 5 Abs. 2 StromGVV verlangen ihn ausdrücklich. Fehlt er, spricht viel dafür, dass die Frist nicht zu laufen begonnen hat. Berufe dich darauf und kündige trotzdem.
Was ist, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt?
Widersprich schriftlich unter Verweis auf die konkrete Vorschrift und setze eine Frist von 14 Tagen. Hilft das nicht, ist bei Strom, Gas und Telekommunikation die Bundesnetzagentur die richtige Schlichtungsstelle, bei Versicherungen der Versicherungsombudsmann.
Muss ich die Erhöhung bis zum Vertragsende zahlen?
Nein, wenn du zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigst. Endet der Vertrag genau dann, wird der erhöhte Preis für dich nie wirksam. Deshalb nennt die Vorlage dieses Datum ausdrücklich.

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Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe Frist und Form immer an deinem eigenen Vertrag — im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung.