SmartVertragsCheck

Drei Monate Kündigungsfrist im Abo

Unwirksam

Unwirksam in vorformulierten Verbraucherverträgen über regelmäßige Leistungen. Es bleibt bei höchstens einem Monat.

Die Klausel im Wortlaut

Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag.

Der Klassiker in Fitness-, Zeitschriften- und Partnerbörsenverträgen. Die Drei-Monats-Frist ist gerade deshalb so verbreitet, weil sie den Stichtag schwer zu treffen macht.

Rechtsgrundlage

Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

§ 309 Nr. 9 Buchst. c BGB verbietet in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine zu Lasten des Kunden längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer. Betroffen ist jedes Vertragsverhältnis über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Steht in deinem Vertrag mehr, ist die Klausel unwirksam — und es gilt der eine Monat.

Welche Verträge die Vorschrift erfasst

Das Gesetz stellt auf die regelmäßige Lieferung oder Leistung ab. Darunter fallen Fitnessmitgliedschaften, Streamingdienste, Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Software-Abos, Partnerbörsen, Wartungs- und Lieferverträge.

Nicht erfasst sind einmalige Käufe und Verträge, die individuell ausgehandelt wurden. Ebenfalls außen vor bleiben Verträge zwischen Unternehmen — § 309 BGB schützt in erster Linie Verbraucher.

Unwirksam heißt: es bleibt beim einen Monat

Eine unwirksame AGB-Klausel wird nicht auf das zulässige Maß gekürzt, sie fällt weg. An ihre Stelle tritt hier aber nicht etwa gar keine Frist, sondern die gesetzliche Höchstgrenze, die die Vorschrift selbst nennt.

Praktisch kündigst du also mit einem Monat Frist zum Ende der Laufzeit. Der Anbieter wird das selten von sich aus anerkennen — schreib die Vorschrift deshalb in die Kündigung.

Die Laufzeit ist gleich mit gedeckelt

Buchstabe a derselben Vorschrift verbietet eine Laufzeit, die den Kunden länger als zwei Jahre bindet. Ein Vertrag über 24 Monate ist gerade noch zulässig, ein 36-Monats-Vertrag in AGB nicht.

Buchstabe b erlaubt eine stillschweigende Verlängerung nur, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und jederzeit mit höchstens einem Monat kündbar ist. Die drei Buchstaben greifen also ineinander.

Wo drei Monate trotzdem stimmen

Bei Versicherungen erlaubt § 11 Abs. 3 VVG ausdrücklich eine Frist von bis zu drei Monaten. Dort ist die Klausel wirksam, weil ein Spezialgesetz sie deckt.

Auch im Mietrecht gelten drei Monate — allerdings aus § 573c Abs. 1 BGB, also dem Gesetz selbst, nicht aus AGB. Wer die Vorschriften verwechselt, hält die falsche Klausel für unwirksam.

Was du tun kannst

1Prüfe zuerst, ob dein Vertrag überhaupt unter § 309 Nr. 9 BGB fällt — bei Versicherungen und Wohnraummiete gelten andere Regeln.
2Kündige mit einem Monat Frist zum Laufzeitende und nenne § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB ausdrücklich im Schreiben.
3Bitte um Bestätigung des Vertragsendes in Textform und bewahre die Sendebestätigung auf.
4Weist der Anbieter die Kündigung zurück, widersprich schriftlich und kündige das SEPA-Mandat zum berechneten Enddatum.
Steht diese Klausel in deinem Vertrag? Lade ihn hoch — die KI nennt auffällige Stellen mit Seitenangabe, damit du sie im Original nachlesen kannst.Fitnessvertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Mein Fitnessvertrag verlangt drei Monate. Muss ich die einhalten?
Nein, wenn es sich um einen vorformulierten Vertrag handelt. § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB begrenzt die Frist auf einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit; die längere Klausel ist unwirksam.
Gilt das auch nach der ersten Verlängerung?
Dann greift Buchstabe b: Der Vertrag darf nur auf unbestimmte Zeit weiterlaufen und muss jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein.
Und wenn ich die Klausel unterschrieben habe?
Das ändert nichts. Die AGB-Kontrolle setzt gerade voraus, dass der Vertrag geschlossen wurde. Unwirksame Klauseln werden durch die Unterschrift nicht wirksam.
Warum steht die Klausel dann überhaupt in so vielen Verträgen?
Weil sie wirkt, solange niemand widerspricht. Die Vorschrift gilt seit Jahrzehnten, aber ein Anbieter muss seine AGB nicht ändern, bis ihn jemand dazu zwingt.
Was, wenn mein Vertrag gar keine Kündigungsfrist nennt?
Dann kannst du zum Ende der Laufzeit kündigen, ohne eine Frist einhalten zu müssen. Bei einem unbefristeten Vertrag über regelmäßige Leistungen gilt die gesetzliche Frist des jeweiligen Vertragstyps.

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in deinem konkreten Vertrag unwirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses ab — im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung oder einen Mieterverein.