SmartVertragsCheck

Gekauft wie gesehen – Gewährleistungsausschluss

Kommt darauf an

Beim Kauf vom Händler als Verbraucher unwirksam. Beim Kauf von privat grundsätzlich wirksam — außer bei Arglist und bei zugesicherten Eigenschaften.

Die Klausel im Wortlaut

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Gekauft wie gesehen und Probe gefahren.

Steht so in fast jedem privaten Kfz-Kaufvertrag und leider auch in manchen Händlerverträgen. Wer der Verkäufer ist, entscheidet über die Wirksamkeit.

Rechtsgrundlage

Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Bei dieser Klausel kommt es nicht auf den Wortlaut an, sondern darauf, wer verkauft. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich nach § 476 Abs. 1 BGB auf eine vor der Mängelanzeige getroffene abweichende Vereinbarung nicht berufen — der Ausschluss läuft ins Leere. Verkauft eine Privatperson, ist der Ausschluss grundsätzlich wirksam, hat aber zwei wichtige Grenzen.

Beim Händler: der Ausschluss wirkt nicht

§ 476 Abs. 1 Satz 1 BGB sperrt jede Vereinbarung, die vor der Mitteilung eines Mangels getroffen wurde und zum Nachteil des Verbrauchers von den Gewährleistungsvorschriften abweicht. Ein pauschaler Ausschluss ist damit wirkungslos.

Der Händler kann die Verjährung bei gebrauchten Waren immerhin auf ein Jahr verkürzen, § 476 Abs. 2 BGB. Das geht aber nur, wenn du vor Abgabe deiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurdest und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Eine Zeile im Kleingedruckten genügt nicht.

Beim Privatkauf: wirksam, aber nicht grenzenlos

Unter Privatleuten darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Zwei Dinge rettet der Ausschluss dem Verkäufer trotzdem nicht.

Erstens haftet er weiter für arglistig verschwiegene Mängel. Wer den Unfallschaden kennt und verschweigt, kommt mit der Klausel nicht durch. Zweitens gilt der Ausschluss nicht für zugesicherte Eigenschaften: Steht „unfallfrei“ im Vertrag und stimmt es nicht, haftet der Verkäufer trotz Ausschluss.

Der getarnte Händler

Manche gewerbliche Verkäufer treten als Privatpersonen auf, um den Ausschluss zu nutzen. Das ist ein häufiges Muster bei Gebrauchtwagen und führt regelmäßig vor Gericht.

Indizien sind eine hohe Zahl von Verkäufen, immer wechselnde Fahrzeuge unter derselben Telefonnummer oder eine Verkaufsfläche. Lässt sich die Unternehmereigenschaft belegen, ist der Ausschluss unwirksam und die volle Gewährleistung greift.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch gegen den Verkäufer und kann nur in den beschriebenen Grenzen ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, mit eigenen Bedingungen.

Beides besteht nebeneinander. Verweist dich der Verkäufer auf die Herstellergarantie, kannst du dich trotzdem an ihn halten, solange die Gewährleistung greift.

Was du tun kannst

1Kläre zuerst, ob du von einem Unternehmer oder von privat gekauft hast — davon hängt alles Weitere ab.
2Beim Händlerkauf: Mangel anzeigen, Nacherfüllung verlangen und eine angemessene Frist setzen. Der Ausschluss ist unwirksam.
3Beim Privatkauf: prüfen, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat.
4Sichere Inserat, Chatverlauf und Kaufvertrag. Zugesicherte Eigenschaften stehen oft in der Anzeige, nicht im Vertrag.
Steht diese Klausel in deinem Vertrag? Lade ihn hoch — die KI nennt auffällige Stellen mit Seitenangabe, damit du sie im Original nachlesen kannst.Kfz-Kaufvertrag prüfen lassen

Häufige Fragen

Ich habe beim Händler gekauft und im Vertrag steht der Ausschluss. Gilt er?
Nicht gegenüber einem Verbraucher. Nach § 476 Abs. 1 BGB kann sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung nicht berufen. Deine Mängelrechte bleiben bestehen.
Darf ein Händler die Gewährleistung wenigstens verkürzen?
Bei gebrauchten Waren auf ein Jahr, aber nur unter den strengen Bedingungen des § 476 Abs. 2 BGB: gesonderte Information vor Vertragsschluss und ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung im Vertrag.
Was heißt arglistig verschwiegen?
Der Verkäufer kannte den Mangel oder hielt ihn zumindest für möglich und hat ihn trotz Offenbarungspflicht nicht genannt. Der Käufer muss das beweisen — Inserate, Nachrichten und Werkstattunterlagen helfen dabei.
Gilt der Ausschluss auch für Eigenschaften aus dem Inserat?
Nein. Angaben wie Laufleistung, Unfallfreiheit oder Scheckheftpflege sind Beschaffenheitsvereinbarungen. Stimmen sie nicht, hilft der Ausschluss dem Verkäufer nicht.
Habe ich beim Privatkauf ein Widerrufsrecht?
Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur gegenüber Unternehmern bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht zwischen Privatleuten.

Weiterlesen

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in deinem konkreten Vertrag unwirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses ab — im Zweifel wende dich an eine Rechtsberatung oder einen Mieterverein.